Staatsangehörigkeitsrecht
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"Die Menschen werden nicht als Staatsbürger geboren, sondern erst dazu gemacht."
(Benedictus d´Spinoza, 1632 - 1677)
Ich berate und vertrete in allen Fragen des bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsrechts.
In den Verfahren geht es etwa um den
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
durch Anspruchseinbürgerung
oder durch Ermessenseinbürgerung
bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
bzw. bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland,
ferner um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder
den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Rücknahme oder Widerruf.
In einigen Verfahren ist allein das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständige Antragsbehörde und ist das Verwaltungsgericht Köln Rechtsmittelgericht.
Themen / Info
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