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Ausländische Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen, die mit dem deutschen Ehegatten im Bundesgebiet zusammenleben wollen, benötigen hierfür einen spezifischen Aufenthaltstitel (Zweck: Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft" im Bundesgebiet) und zwar:
- ein Visum zur Einreise, das bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen ist
- und eine Aufenthaltserlaubnis zum Aufenthalt im Bundesgebiet, die bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen ist.